Gewinnspiel Urlaub im Oberraindlhof bei Fernsehen mit Herz

Gewinnen Sie eine unvergessliche Reise nach Südtirol

Fernsehen mit Herz zusammen mit Romance TV möchte allen Müttern zum Muttertag eine Freude machen. Daher verlosen wir zusammen mit Historic South Tyrol zwei Reisen für zwei Personen ins wunderschöne Südtirol. Ihr Reiseziel: der idyllisch im Schnalstal gelegene Oberraindlhof.

Der Gewinn: Erholung pur in Südtirol

Fernsehen mit Herz, Romance TV und Historic South Tyrol verlosen zwei 5-tägige Aufenthalte für je zwei Personen im Oberraindlhof im Schnalstal.

Der Gewinn beinhaltet folgende Leistungen:

  • 5 Übernachtungen (Kategorie Schiferlehen, Larch, Himmelschlüssel oder Antonius)
  • Exklusive Weinprobe für zwei Personen mit Diplomsommelier und Senior Chef Helmuth
  • Essen und Trinken:

    Frühstück am Tisch mit regionalen Produkten: Freilandeiern, Oberraindlhof-Prosecco, Bio-Milch aus Südtirol, frisches Brot vom Schnalser Bäcker u.v.m; täglich Frühstücksgerichte à la carte; wöchentlich Spezialitäten zum Schlemmen „in aller Herrgotts Frühe“
    Täglich Nachmittagskuchen in den gemütlichen Stuben serviert
    Genießer-Abendmenü: Klassiker der Südtiroler Küche und ausgewählte Gerichte aus unserem Haubenrestaurant; Tagessalat mit hausgemachten Dressings, Produkte von Schnalser Bauernhöfen
    täglich frische Vinschgauer Äpfel für den kleinen Hunger unterwegs
    hauseigenes Quellwasser
    Weinangebot mit 400 Etiketten: sorgfältig ausgesucht, mit kompetenter und fachlicher Beratung durch unsere zwei Diplomsommeliers Senior- und Juniorchef Helmuth und Benjamin Raffeiner (Weine nicht inklusive).
    1x wöchentlich Spezialitäten der Südtiroler Küche und hauseigener Stubenmusi mit Gastgeberin Elisabeth und ihrem „Oberraindlhof- Trio“
    1x wöchentlich Abend-Galadinner

  • Bewegen und Erholen:

    Neuer Wellnessbereich mit finnischer Sauna, Bio-Sauna und Dampfbad und Whirlpool im Freien
    Wellnesstasche mit Saunatücher, Bademantel und Badeschuhen
    freier Eintritt in das Erlebnisbad in Naturns
    „Die Gedanken sind frei“ in den urigen Stuben zum kreativen Träumen und Verweilen

    Im Sommer:
    eine gemütliche Almwanderung mit unserem Wanderführer Martin
    eine Gipfeltour mit Juniorchef Benjamin (je nach Witterung und Bedingungen)
    Wanderstöcke zum Verleihen
    Spezielle Konditionen nur für Oberraindlhof Gäste beim Verleih von E-Bikes

    Im Winter:
    gratis Skibus zum Gletscherskigebiet Schnalstal (über 40 Pistenkilometer)
    Spezielle Konditionen auf den Skiverleih nur für Oberraindlhof Gäste
    Privates Skidepot mit beheizten Skischuhtrocknern direkt im Skigebiet
    Schneeschuhe und Grödeln zum Leihen

  • Unbezahlbar und trotzdem kostenlos:  

    Persönliche, ehrliche Betreuung durch Familie Raffeiner und dem Team
    Leben im historischen, 300 Jahre alten, Bauernhaus mit erhaltenen Stuben und gelebter Schnalser Tradition
    die Nähe zur Natur am Oberraindlhof, eingebettet in Lärchenwald und Bergwiesen

Informationen zum Gutschein

Der Gutschein ist ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig und muss bei Anfrage zur Gewinneinlösung angegeben werden. Er kann nicht übertragen und nicht in bar ausgezahlt werden. Nicht enthalten sind weitere Ausgaben Getränke oder zusätzliche Leistungen, Ausflüge oder persönliche Unkosten.

Teilnehmen können Sie vom 25.04. - 19.05.2024 hier auf Romance TV oder auf den Senderseiten von Heimatkanal und GoldStar TV, die ebenfalls im Paket Fernsehen mit Herz enthalten sind.

Nähere Informationen zum Oberraindlhof finden Sie auf dessen Website, auf Facebook oder auf Instagram.

Mehr über Fernsehen mit Herz

FERNSEHEN MIT HERZ ist ein TV-Paket mit dem Sie rund um die Uhr und überall bestes Live-Programm genießen und auf eine große Auswahl an Mediathek-Inhalte zugreifen können.
Unser Paket bündelt die Sender Romance TV, Heimatkanal und GoldStar TV und entführt Sie 24 Stunden lang in eine Welt voller Romantik, Nostalgie, Heimat und Schlager. Damit ist beste Unterhaltung für die ganze Familie garantiert!
FERNSEHEN MIT HERZ können Sie über unsere Partner Amazon Prime Video, YouTube Primetime Channels, Waipu TV, Zattoo, TV.de und Sunrise empfangen.

Mehr über Historic South Tyrol

Hinter Historic South Tyrol steckt ein Zusammenschluss ausgezeichneter historischer Hotels und Wirtshäuser in Südtirol, die sich auf die Fahnen geschrieben haben, zu erhalten, was die Menschheit Bedeutendes geschaffen hat. Zu Historic South Tyrol zählen die ersten Grand Hotels, die es im Alpenraum gab, Betriebe, die seit Generationen von beherzten Frauen geführt wurden und Wirtshäuser, deren Mauern mehreren Jahrhunderten getrotzt haben.

Südtiroler Hoteliers, deren historische Hotels, Pensionen und Wirtshäuser, die teils aus dem 12. Jahrhundert stammen, sind angetreten, um das historische Erbe ihrer Vorfahren hochzuhalten und die Geschichte gemeinsam weiterzuschreiben. Die wertvollen Spuren der Vergangenheit bewahren und zugleich modernes Design auf stilvolle und behagliche Weise zu integrieren – zusammen mit Architekten, Designern und viel Fingerspitzengefühl ist es den Gastgebern gelungen, aus ihren historischen Häusern Urlaubsunikate zu kreieren, in denen Gäste die Möglichkeit haben, in längst vergangene Zeiten einzutauchen.

 

Mehr Informationen zu Historic South Tyrol finden Sie auf deren Website oder bei Instagram.

Teilnahmebedingungen Romance TV Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung für Gewinnspiele

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Mainstream Media AG und ihre Tochterunternehmen (im Folgenden „Mainstream Media“ genannt)

Die Teilnahme an Gewinnspielen und deren Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen.

1. Teilnahme

1.1 Die Teilnahme an Gewinnspielen ist erst ab 18 Jahren möglich. Sofern davon abweichend Minderjährigen die Teilnahme ausdrücklich gestattet ist, bedürfen diese der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten zur Teilnahme.

1.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Mainstream Media sowie alle unmittelbar mit der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen sowie deren Angehörige und alle Personen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder sich in unerlaubter Weise einen Vorteil verschaffen wollen. Mainstream Media behält sich vor, Personen von Gewinnspielen auszuschließen, soweit dies aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit gegenüber den anderen Teilnehmern erforderlich ist.

1.3 Die Teilnahme erfolgt je nach Gewinnspiel per Telefon, SMS und/oder online. Eine Teilnahme ist grundsätzlich nur aus Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich, es sei denn, das Gewinnspiel untersagt ausdrücklich die Teilnahme aus Österreich und der Schweiz.

1.4 Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen und die Angaben müssen vollständig sein.

2. Durchführung und Abwicklung

2.1 Die Gewinner werden per Losentscheid aus allen Teilnehmern bzw. bei einer Gewinnspielfrage aus allen Teilnehmern mit der richtigen Lösung ermittelt. Pro Teilnehmer ist, soweit nicht anders geregelt, jeweils nur ein Gewinn bzw. die Einsendung nur einer Lösung je Gewinnspiel möglich.

2.2 Die Gewinner werden von Mainstream Media schriftlich und/oder telefonisch bzw. per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach seiner Gewinnbenachrichtigung, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von Mainstream Media.

2.3 Eine Zusendung des Gewinns erfolgt ausschließlich auf dem Postweg an Adressen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

2.4 Geldgewinne werden dem Gewinner auf eine von ihm zu benennende Bankverbindung überwiesen. Mit der Überweisung auf das benannte Konto wird Mainstream Media von der Zahlungsverpflichtung bezüglich des Gewinns frei. Für den Fall, dass die angegebenen persönlichen Daten oder die angegebene Bankverbindung des Kunden fehlerhaft sind oder eine Überweisung des Geldgewinns aus anderen, nicht von Mainstream Media zu vertretenden Umständen nicht erfolgen kann, bestehen keine Ansprüche gegen Mainstream Media.

2.5 Handelt es sich bei dem Gewinn um ein KFZ (oder um Motorräder und vergleichbare Preise), kann dem Gewinner ein KFZ-Händler mitgeteilt werden, bei dem das KFZ innerhalb einer festgesetzten Frist vom Gewinner abgeholt werden muss. Wird das KFZ nicht innerhalb dieser Frist vom Gewinner abgeholt, erlischt der Gewinnanspruch. Kosten, die dem Gewinner durch die Abholung des KFZ entstehen sowie sämtliche Folgekosten (z.B. KFZ-Steuer, Versicherung, laufender Unterhalt etc.) trägt der Gewinner, soweit nicht anders vereinbart.

2.6 Handelt es sich bei dem Gewinn um eine Reise, erfolgt die Abwicklung allein durch den Reiseveranstalter, der den Gewinnern von Mainstream Media bekannt gegeben wird. Der Reiseveranstalter setzt sich mit den Gewinnern bezüglich der konkreten Reisebuchung in Verbindung. Die Reise kann nur zu den vom Veranstalter bestimmten Konditionen und Zeiten angetreten werden. Sollte die Reise zu dem bestimmten Zeitpunkt nicht angetreten werden, so steht das Erlöschen des Gewinnanspruchs im Ermessen von Mainstream Media. Ein Anspruch auf Auszahlung des Wertes in Geld besteht nicht. Der Gewinner hat den Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. der weiteren Leistungsträger zuzustimmen, um die Reise antreten zu können. Für sämtliche Ansprüche aus dem Reiseverhältnis haften ausschließlich der Reiseveranstalter bzw. die weiteren Leistungsträger. Vom Gewinner verursachte Mehraufwendungen (z.B. durch Reiseterminänderungen nach Vereinbarung mit dem Veranstalter) trägt der Gewinner selbst. Die Anreise zum bzw. Rückreise vom jeweiligen Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) organisiert der Gewinner selbst. Die dadurch entstehenden Kosten sowie die Kosten für private Aufwendungen (z.B. Telefongebühren, Minibarnutzung) trägt der Gewinner. Mainstream Media haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel der von einem Reisveranstalter erbrachten Leistungen und/ oder für die Insolvenz des Reiseveranstalters und die daraus resultierenden Folgen für die Durchführung und Abwicklung der Inanspruchnahme der Leistung bzw. des Gewinns. Mainstream Media übermittelt im erforderlichen Umfang die Kontaktdaten des Gewinners an den jeweiligen Reiseveranstalter, damit dieser mit dem Gewinner in Kontakt treten und/oder die Gewinne ausliefern bzw. bereitstellen kann.

2.7 Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Änderung oder Ergänzung des jeweiligen Gewinns. Folgekosten, die durch den jeweiligen Gewinn ausgelöst werden, haben die Gewinner selbst zu tragen.

2.8 Ansprüche auf ersatzweise Barauszahlungen bestehen nicht.

2.9 Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.

3. Datenschutz

Siehe Punkt 3.2 unserer Datenschutzerklärung

4. Haftung

4.1 Mainstream Media wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

4.2 Ansprüche wegen möglicher Sach- und/ oder Rechtsmängel an den von den Preissponsoren gestifteten Gewinnen sind ausschließlich diesen gegenüber geltend zu machen.

4.3 Mainstream Media haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

4.4 Eine Schadensersatzpflicht von Mainstream Media besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet Mainstream Media auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet Mainstream Media auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5. Sonstiges

5.1 Bezüglich der Zuerkennung des Gewinns ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

5.2 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

5.3 Mainstream Media behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ändern, wenn die Änderung erforderlich und unter Berücksichtigung der Interessen von Mainstream Media für den Teilnehmer zumutbar ist. Mainstream Media weist den Teilnehmer in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung nicht innerhalb der von Mainstream Media gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt.

Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Mainstream Media nicht teil.

Stand: 09.2023

Version 1/2023